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Die Verwaltungskommission wurde «hässig»
Author(s) -
Matthias Schwaibold
Publication year - 2021
Publication title -
medialex
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 2504-1479
pISSN - 1420-3723
DOI - 10.52480/ml.21.7
Subject(s) - humanities , philosophy , art , political science
Im besprochenen Beschluss ging es um eine Anzeige gegen Lukas Hässig, spiritus rector von «Inside Paradeplatz» und akkreditierter Gerichtsberichterstatter. Nach Einreichung der Anklageschrift im «Fall Vincenz» ans Gericht referierte Hässig daraus, obwohl eine staatsanwaltschaftliche Verfügung den Angeklagten, ihren Verteidigern und weiteren Personen jegliche Veröffentlichung untersagt hatte. Gemäss dem Autor mangelte es dieser Verfügung an der gesetzlichen Grundlage. Die Verwaltungskommission des Obergerichts konnte sich der vorfrageweisen Beurteilung dieser Frage jedoch entziehen. Sie verwarnte Hässig wegen Verstosses gegen die Akteneinsichtsverordnung: seine Berichterstattung sei vorverurteilend und unnötig blossstellend gewesen. Der Autor stimmt dem Entscheid im Ergebnis und in der Begründung zu.

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