z-logo
open-access-imgOpen Access
Drohende Persönlichkeitsverletzung nicht glaubhaft gemacht
Author(s) -
Christiana Fountoulakis
Publication year - 2021
Publication title -
medialex
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 2504-1479
pISSN - 1420-3723
DOI - 10.52480/ml.21.24
Subject(s) - philosophy , humanities
In der von Medialex bereits besprochenen superprovisorischen Verfügung des Einzelrichters am Kantonsgericht Zug vom Mai 2020 wurde der Journalistin Michèle Binswanger die Publikation eines Buchs, Artikels oder einer andersartigen Veröffentlichung verboten, soweit darin bestimmte Handlungen der Gesuchstellerin Jolanda Spiess-Hegglin anlässlich der Zuger Landammannfeier vom Dezember 2014 thematisiert würden. Nach der Bestätigung dieses Verbots durch den Einzelrichter stösst nun das Zuger Obergericht auf Beschwerde der Journalistin hin den Entscheid um. Es kommt zum Schluss, eine drohende Persönlichkeitsverletzung sei nicht glaubhaft gemacht worden. Das Urteil ist ein Lehrstück dafür, dass das im Rahmen vorsorglicher Massnahmen herabgesetzte Beweismass des Glaubhaftmachens nicht bedeutet, dass pauschale Behauptungen als Beweis- bzw. Glaubhaftmachungsmittel ausreichen. Vielmehr sind die unter Beweis gestellten Tatsachen so substantiiert vorzutragen, dass die Gegenpartei die Möglichkeit hat, diese – wiederum substantiiert – durch Glaubhaftmachen eines anderen Sachverhalts zu entkräften.

The content you want is available to Zendy users.

Already have an account? Click here to sign in.
Having issues? You can contact us here