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Der Zugang zu amtlichen Dokumenten mit Personendaten von Verwaltungsangestellten
Author(s) -
Daniel Ladanie-Kämpfer
Publication year - 2021
Publication title -
medialex
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 2504-1479
pISSN - 1420-3723
DOI - 10.52480/ml.21.15
Subject(s) - gynecology , physics , philosophy , medicine
In amtlichen Dokumenten sind regelmässig Personendaten von Verwaltungsangestellten enthalten. Soweit diese im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer öffentlichen Tätigkeit stehen, sind sie in der Regel zugänglich zu machen und unterliegen nicht der Anonymisierungspflicht. Sofern sie jedoch einen direkten Bezug zu ihrer Privatsphäre aufweisen, hat eine Interessenabwägung zu erfolgen. Verwaltungsangestellte müssen sich weitergehende Eingriffe in ihre Privatsphäre gefallen lassen als dies bei Drittpersonen der Fall ist. Während bei Verwaltungsangestellten in hohen Führungsfunktionen im Ausnahmefall sogar die Bekanntgabe von besonders schützenswerten Personendaten in Betracht kommt, geniesst bei Verwaltungsangestellten ohne Führungsfunktion der Schutz ihrer Privatsphäre meist Vorrang. Die Interessenabwägung hat stets im Einzelfall zu erfolgen und orientiert sich an Kriterien wie etwa der Art der betroffenen Personendaten sowie den Auswirkungen auf die betroffene Person.

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