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Ein Sieg für das Redaktionsgeheimnis
Author(s) -
Matthias Schwaibold
Publication year - 2020
Publication title -
medialex
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 2504-1479
pISSN - 1420-3723
DOI - 10.52480/ml.20.37
Subject(s) - art , humanities , political science
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt in einem Kammerentscheid einstimmig die Schweiz: Sie habe Art. 10 EMRK verletzt, indem einer Journalistin die Berufung auf das Redaktionsgeheimnis versagt worden war und sie zur Zeugenaussage verpflichtet wurde. Das Bundesgericht hatte – entgegen dem Basler Appellationsgericht – im beschriebenen Drogenhandel eine «Katalogtat» im Sinne von Art. 172 Abs. 2 lit. b StPO gesehen und deshalb den Antrag der Staatsanwaltschaft gestützt. Diese wollte von der Journalistin den Namen eines von ihr in einem Zeitungsartikel porträtierten Drogenhändlers. Der EGMR befand dagegen, dass in jedem Einzelfall konkret eine Interessenabwägung vorgenommen und geprüft werden müsse, ob das öffentliche Interesse eine Aufhebung des Redaktionsgeheimnisses gebiete. Das wurde vorliegend verneint, womit ein Verstoss gegen die EMRK vorliegt.

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