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Quellenschutz erfasst nicht nur so genannt seriöse Botschaften
Author(s) -
Viktor Györffy
Publication year - 2020
Publication title -
medialex
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 2504-1479
pISSN - 1420-3723
DOI - 10.52480/ml.20.36
Subject(s) - political science , humanities , philosophy
Das Bezirksgericht Zürich hatte in einem Fall, bei dem es um einen Kommentar zu einem Bericht in «20 minuten» ging, entschieden, dieser sei vom Quellenschutz erfasst. Es knüpfte dabei an die Praxis des Bundesgerichts an, nach der der Begriff der Information weit auszulegen ist. Nicht nur so genannt seriöse Botschaften, zählten dazu, sondern durchaus auch Belanglosigkeiten. Nicht vom Quellenschutz erfasst sei Unterhaltung, der jegliche Botschaft abgehe. Informationen von Dritten können heute auf verschiedenste Weise zu Medienschaffenden gelangen. Die Grenzen zwischen Informationsabsender und -empfänger sind in Auflösung begriffen. Es ist deshalb richtig, den Anwendungsbereich des Quellenschutzes weit zu fassen.

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