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Der Presserat zieht klare Trennlinien im digitalen Zeitalter
Author(s) -
Jakob Merane
Publication year - 2020
Publication title -
medialex
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 2504-1479
pISSN - 1420-3723
DOI - 10.52480/ml.20.31
Subject(s) - humanities , political science , art
Werbung erscheint im digitalen Zeitalter vermehrt in redaktioneller Form. Mittlerweile hat das sogenannte «Native Advertising» selbst die schweizerische Qualitätspublizistik erfasst. Der vorliegende Leitentscheid (Stellungnahme 67/2019 des Schweizer Presserats) sorgt nun für Klarheit. Als Fazit kann festgehalten werden, dass Werbung – bei Fehlen einer klaren gestalterischen Abhebung vom redaktionellen Teil – unmissverständlich als solche gekennzeichnet werden muss. Die Bezeichnung «Sponsored Content» ist nicht ausreichend. Die NZZ am Sonntag hat deshalb das Trennungsgebot (Ziff. 10 der «Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten») verletzt. Der nachfolgende Beitrag erörtert die zugrundeliegenden medienethischen Problemfelder unter Berücksichtigung der neueren Entscheide, die gestützt auf den besprochenen Leitentscheid bereits ergangen sind (Stellungnahmen 6/2020, 7/2020, 17/2020, 41/2020, 42/2020 und 51/2020) .

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