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Öffentlichkeitsprinzip: Hintertür Spezialbestimmungen?
Author(s) -
Daniel Kämpfer
Publication year - 2019
Publication title -
medialex
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 2504-1479
pISSN - 1420-3723
DOI - 10.52480/ml.19.3
Subject(s) - philosophy , art , gynecology , medicine
Das Produktesicherheitsgesetz (PrSG) sieht in Art. 10 Abs. 4 eine Aktivinformationspflicht der Vollzugsorgane hinsichtlich besonders gefährlicher Produkte sowie getroffener Massnamen und in Art. 12 eine Schweigepflicht vor. Das BVGer sieht in der kombinierten Anwendung dieser beiden Bestimmungen eine spezialgesetzliche Grundlage, die dem Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten nach BGÖ vorgeht. Dieses Ergebnis überzeugt nicht. Die Abgrenzung von aktiver und passiver behördlicher Information, die unterschiedliche Zielsetzung des PrSG und des BGÖ sowie die notwendige Zurückhaltung bei der Prüfung von möglichen Spezialbestimmungen zum BGÖ legen ein anderes Ergebnis nahe.

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