
Medienschaffende müssen Geheimnisinteressen gut substantiieren können
Author(s) -
Christoph Born
Publication year - 2019
Publication title -
medialex
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 2504-1479
pISSN - 1420-3723
DOI - 10.52480/ml.19.2
Subject(s) - political science
Ein freischaffender Publizist hatte sich in drei Kantonen unbefugterweise Zugang zu fünf Hühner-Mastbetrieben verschafft und dort Videoaufnahmen angefertigt. Im Rahmen der gegen ihn eingeleiteten Strafuntersuchung wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und weiterer Delikte gelangte er mit einer Beschwerde an das Bundesgericht, nachdem das Zwangsmassnahmengericht die Entsiegelung des bei ihm beschlagnahmten Materials verfügt hatte. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab mit der Begründung, der Medienschaffende habe seine Geheimnisinteressen nicht ausreichend substantiiert und er könne sich nicht auf den Quellenschutz berufen, da er selber Mittäter bzw. Teilnehmer sei.