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Hohe Hürden für den Ausschluss der Medien von einer Strafverhandlung
Author(s) -
Dominic Strebel
Publication year - 2018
Publication title -
medialex
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 2504-1479
pISSN - 1420-3723
DOI - 10.52480/ml.18.13
Subject(s) - political science , humanities , philosophy
Im besprochenen Entscheid ging es nicht um die Publikumsöffentlichkeit, sondern um die Fra-ge, ob akkreditierte Medienschaffende zur Strafverhandlung gegen den Sohn eines Bundesrates zuzulassen sind, obwohl sein Name bereits bekannt ist und eine vollständige anonymisierte Berichterstattung nicht mehr möglich ist.Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Beschuldigten ab, weil gerade bei einer Gerichtsverhandlung, an der die Tat eines Bundesratssohnes unter Ausschluss des breiten Publikums beurteilt wird, ein grosses Interesse an Jus-tizkontrolle durch die Medien bestehe. Mit diesem Entscheid bestätigt es den Zweiklang seiner Praxis: sehr hohe Hürden für den Ausschluss der Medien; aber Schutz der Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten durch verhältnis-mässige Auflagen.Das Bundesgericht weist das Bezirksgericht an, den Medien zu verbieten, Vorname, Alter und Wohnort zu nennen.

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