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Die Vorratsdatenspeicherung führt zu einer weiteren Gefährdung des journalistischen Quellenschutzes
Author(s) -
Michael Reinle
Publication year - 2018
Publication title -
medialex
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 2504-1479
pISSN - 1420-3723
DOI - 10.52480/ml.18.10
Subject(s) - gynecology , medicine
In seinem Urteil vom 2. März 2018 unterscheidet das Bundesgericht zwischen der Speicherung der Kommunikationsranddaten durch die Telekommunikationsdienstleister und der Weitergabe und Bearbeitung dieser Daten durch die Strafverfolgungsbehörden. Diese Aufteilung überzeugt den Kommentator des Entscheids nicht. Die beiden Phasen liessen sich nicht einfach trennen. Durch die Vorratsdatenspeicherung würden die Tele-kommunikationsdienstleister gesetzlich zu Hilfspolizisten, was rechtsstaatlich umso problematischer sei, als die Te-lekommunikationsdaten anlasslos von jedem Bürger gespeichert werden. Die Vorratsdatenspeicherung führe auch zu einer weiteren Gefährdung des journalistischen Quellenschutzes. Die Masse der mit der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten könne die Identifikation von Quellen erleichtern.

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