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EINGEBILDETE VERNUNFT. ZU MARX‘ „KRITIK DES HEGELSCHEN STAATSRECHTS“
Author(s) -
F Schick
Publication year - 2020
Publication title -
revista dialectus
Language(s) - German
Resource type - Journals
ISSN - 2317-2010
DOI - 10.30611/2020n18id61186
Subject(s) - philosophy , humanities
des Rechts nach Inhalt und Triftigkeit von Marx„ kritischem Kommentar in seiner „Kritik des Hegelschen Staatsrechts“. – In der Art und Weise der Erschließung der Bestimmungen bürgerlicher Gemeinwesen hält Marx in seinem Kommentar immer wieder ein Ineinanderblenden von heterogenen Elementen fest. Diese Elemente entstammen auf der einen Seite der höchst allgemeinen Ebene der Logik oder der allgemeinen Theorie des Geistes. Von der anderen Seite her handelt es sich um unmittelbar aus der Empirie aufgegriffene konkrete Züge, die für moderne Staaten (oder manchmal auch noch enger für den preußischen Staat des ersten Drittels des 19. Jahrhunderts) charakteristisch sind. Diese zwei heterogenen Elemente sind nun nach Marxens Diagnose bei Hegel so zusammengespannt, dass das logische Element für sich genommen jeweils für die logische Stringenz der Ableitung und die Gewähr der Vernünftigkeit jener Bestimmungen aufzukommen scheint, während die Reihe des Auftritts empirischer Elemente und ihre jeweilige Identifikation mit einem logischen Element die nötige gegenständliche Bestimmtheit beisteuert. Das Hauptproblem dieser Kombination liegt für Marx nicht im Inhalt der beiden Register für sich genommen, sondern in der Kombination selbst. Das allgemeine Element bildet nicht das genus proximum des Spezifischen – mit gravierender Folge: Die Kombination erschließt nicht die Logik des Gegenstands, sondern erzeugt nur einen doppelten Schein von Vernunft: einerseits den Schein eines logischen Zusammenhangs der inhaltlichen Bestimmungen, einer stringenten Ableitung – und andererseits verleiht diese theoretische Prozedur dem Gegenstand selbst den Anstrich von Vernünftigkeit. Darin deutet sich der Zusammenhang mit einer Kritik des Gegenstands selbst an. Es scheint, Marx zufolge, nicht ganz zufällig zu sein, dass der Versuch, den modernen, bürgerlichen, Staat als vernünftige Einrichtung zu zeigen, dabei landet, ihn in das Licht einer Vernunft zu stellen, die nicht die seine ist; und zwar deshalb, weil er selbst, bei Licht betrachtet, so vernünftig gar nicht ist.

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