
Mitbestimmung des Personals beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung
Author(s) -
Marc Hürzeler,
Raffaella Biaggi
Publication year - 2020
Publication title -
sui-generis.ch
Language(s) - German
Resource type - Journals
ISSN - 2297-105X
DOI - 10.21257/sg.161
Subject(s) - political science
Die Kündigung des Anschlussvertrags mit der Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber setzt die vorgängige Zustimmung des Personals voraus. Es handelt sich dabei um ein echtes Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmenden. Die Zustimmung muss ausdrücklich und vorgängig erteilt werden. Fehlt sie, ist die Kündigung ungültig und entfaltet keine Wirkung.