Open Access
Unterlassen der ärztlichen Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit
Author(s) -
Reinhard Holtstraeter
Publication year - 2021
Publication title -
arbeitsmedizin, sozialmedizin, umweltmedizin
Language(s) - German
Resource type - Journals
SCImago Journal Rank - 0.114
H-Index - 14
eISSN - 2363-4669
pISSN - 0944-6052
DOI - 10.17147/asu-2108-8182
Subject(s) - gynecology , political science , medicine
Jede Ärztin bzw. jeder Arzt (Zahnärztin/Zahnarzt, Hausärztin/Hausarzt etc.) ist nach § 202 SGB VII gesetzlich verpflichtet, bei begründetem Verdacht auf eine Berufserkrankung die BK-Anzeige zu erstatten. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Versicherte ausdrücklich widersprechen. Unterbleibt diese Meldung, können erhebliche Leistungsansprüche der Erkrankten erlöschen. Obgleich nicht Gegenstand dieser Entscheidung, scheint solches Fehlverhalten grundsätzlich geeignet, (zivilrechtliche) Schadensersatzansprüche auszulösen.