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Schutzimpfung auf Veranlassung des Arbeitgebers
Author(s) -
Reinhard Holtstraeter
Publication year - 2022
Publication title -
arbeitsmedizin, sozialmedizin, umweltmedizin
Language(s) - German
Resource type - Journals
SCImago Journal Rank - 0.114
H-Index - 14
eISSN - 2363-4669
pISSN - 0944-6052
DOI - 10.17147/asu-1-167088
Subject(s) - humanities , political science , philosophy
Gesundheitsschutz ist Privatsache. Für etwaige Impfschäden bestehen Entschädigungsansprüche gemäß §60 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG). Ist die Impfmaßnahme der betrieblichen Haftungssphäre zuzuordnen, können Versicherte gemäß §63 Abs. 3 IfSG in Verbindung mit §4 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII) weitergehende beziehungsweise höhere Leistungen aus dem SGB VII beanspruchen. Das Urteil zeigt auf, unter welchen haftungsbegründenden Bedingungen durch freiwillige Schutzimpfung verursachte Gesundheitsschäden als Arbeitsunfall entschädigt werden können. Diese Abgrenzungskriterien gelten gleichermaßen bei Corona-Schutzimpfungen.

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