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Durchführung des Epikutantests mit Kontaktallergenen
Author(s) -
Schnuch Axel,
Aberer Werner,
Agathos Monika,
Becker Detlef,
Brasch Jochen,
Elsner Peter,
Frosch Peter J.,
Fuchs Thomas,
Geier Johannes,
Hillen Uwe,
Löffler Harald,
Mahler Vera,
Richter Gerhard
Publication year - 2008
Publication title -
jddg: journal der deutschen dermatologischen gesellschaft
Language(s) - German
Resource type - Journals
SCImago Journal Rank - 0.463
H-Index - 60
eISSN - 1610-0387
pISSN - 1610-0379
DOI - 10.1111/j.1610-0387.2008.06787_supp.x
Subject(s) - art history , philosophy , art
JDDG | 9 ̇2008 (Band 6) © Dt. Dermatol. Ges. u. Dt. Ges. f. Allergologie und klin. Immunologie • Journal compilation © Blackwell Verlag GmbH, Berlin • JDDG •1610-0379/2008/0609 1 Einleitung Etwa 7 % der Allgemeinbevölkerung erkranken zu irgendeinem Zeitpunkt eines Jahres an einem Kontaktekzem (1-Jahresprävalenz), und zwischen 15 % und 20 % sind gegen eines der häufigen Allergene sensibilisiert [1, 2]. Das Kontaktekzem ist Gegenstand einer aktuellen Leitlinien der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) [3]. Der Epikutantest („Patch Test“) ist das einzige für die Routinediagnostik geeignete Instrument zum Nachweis einer Sensibilisierung gegen den Stoff, der ein allergisches Kontaktekzem verursacht hat. Die synchrone Reproduzierbarkeit beträgt in Abhängigkeit von der Testmethode und dem Allergen 60 bis 90 % [4, 5]. Der Beitrag der Epikutantestung für die Diagnose, den weiteren Krankheitsverlauf und die Lebensqualität wurde wiederholt bestätigt [6–9]. Insgesamt nimmt die Zahl der Krankschreibungen nach der Epikutantestung deutlich ab [10]. (Übersichten zum Epikutantest: [11–13]). Die Leitlinien richten sich an allergologisch ausgebildete Ärzte, die bei Patienten mit früherem oder aktuell bestehendem Ekzem (siehe auch Absatz 2: Indikation) mit der diagnostischen Abklärung betraut sind, im Rahmen der Krankenversorgung oder im Rahmen einer versicherungsrechtlichen Begutachtung. Sie gründen sich auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand, wie er in Kompendien und Monographien wiedergegeben ist [3, 14, 15], unter Berücksichtigung der in der Deutschen Kontaktallergie Gruppe (DKG) vorhandenen Expertise und der in einer fachspezifischen Datenbank zum Thema Epikutantest indexierten Einträge [16]. Diese Leitlinien haben nicht die Dia gnostik photoallergischer Reaktionen zum Gegenstand, für die eigene Empfehlungen vorgelegt wurden [17, 18]. Die Leitlinien sollen die Durchführung des Epikutantests nach einheitlichen Kriterien ermöglichen, die Qualität verbessern, und die Epikutantestergebnisse einer vergleichenden Überprüfung zugänglich machen. Aufbau und Zielsetzung dieser Leitlinien orientieren sich an Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung [19, vgl. auch 20–22]. Sie wurden von Mitgliedern der DKG entwickelt, im Plenum der DKG am 14.11.1998 in München in einer Konsensuskonferenz verhandelt, und nach Revision am 4.5.2007 vom Vorstand der DKG erneut verabschiedet. Ein diese Leitlinien schematisch zusammenfassender Algorithmus findet sich in Abbildung 1.