Premium
Mitteilung aus der amtlichen Lebensmitteluntersuchungsstelle der Landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Kassel‐Harleshausen Blausäuregehalt von Leinsamen
Author(s) -
Haun F.,
Leistner W.
Publication year - 1940
Publication title -
zeitschrift für tierernährung und futtermittelkunde
Language(s) - German
Resource type - Journals
SCImago Journal Rank - 0.651
H-Index - 56
eISSN - 1439-0396
pISSN - 0373-0069
DOI - 10.1111/j.1439-0396.1940.tb00149.x
Subject(s) - gynecology , art , humanities , physics , chemistry , philosophy , medicine
Zusammenfassung Aus dem Schrifttum ist bekannt, daß Leinsamen und Leinsamenkuchenmehle ein Glykosid enthalten, das Blausäure abspaltet. An Proben von Leinsamen‐ und Leinsamenkuchenmehl wird festgestellt, daß die direkte Bestimmung ohne Einquellen der Probe keine wesentlichen Mengen Blausäure ergibt. Bereits nach einstündigem Einquellen mit Wasser setzt die Abspaltung der Blausäure ein. Wird zum Anfeuchten eine 1 prozent. Weinsäurelösung verwendet, ist die Abspaltung etwas geringer, beim Anfeuchten mit iprozent. Salzsäure tritt keine Blausäureabspaltung ein. Wird in einem offenen Gefäß mit Wasser aufgekocht und bleibt der Schleim offen stehen, ist etwa noch die Hälfte Blausäure in dem Schleim nachweisbar. Nach dem Anfeuchten mit Wasser und einem 18stündigen Bebrüten im geschlossenen Gefäß bei 37° entwickelten 4 Leinsamenkuchenmehle aus dem Handel sämtlich über 500 mg Blausäure (HCN) in 1 kg. Eine derartige Menge ist bedenklich und geeignet, eine schwere Erkrankung bzw. den Tod eines jungen oder schwachen Tieres herbeizuführen, wenn der stark mit Blausäure durchsetzte Brei eingegeben wird. Für eine Vergiftung durch blausäurehaltigen Leinsamenschleim ist weniger die Qualität des Samens als die Art der Zubereitung des Schleimes verantwortlich zu machen.