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Verwendung von Lokalanästhetika mit Adrenalinzusatz an den Fingern und am Penis – Dogma und Realität
Author(s) -
Schnabl Saskia Maria,
Ghoreschi Franziska Carola,
Scheu Alexander,
Kofler Lukas,
Häfner HansMartin,
Breuninger Helmut
Publication year - 2021
Publication title -
jddg: journal der deutschen dermatologischen gesellschaft
Language(s) - German
Resource type - Journals
SCImago Journal Rank - 0.463
H-Index - 60
eISSN - 1610-0387
pISSN - 1610-0379
DOI - 10.1111/ddg.14434_g
Subject(s) - gynecology , political science , medicine
Zusammenfassung Im klinischen Alltag werden Adrenalinzusätze in Lokalanästhetika regelmäßig verwendet, um an Endstromgebieten zu operieren. Die Anwendung von Adrenalin als Zusatz zu Lokalanästhetika an Endstromgebieten ist bisher laut Fachinformation kontraindiziert. Diese Übersichtsarbeit gibt einen umfassenden Überblick über die aktuelle wissenschaftliche Datenlage und zeigt die neuen klinischen Entwicklungen in verschiedenen Fachbereichen auf. Außerdem wird die Problematik der Revision dieses Dogmas aufgrund der rechtlichen Situation erläutert. Es erfolgte eine Literaturrecherche zur Darstellung der wissenschaftlichen Datenlage, sowie schriftliche Anfragen bei verschiedenen Institutionen (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Zentrum für klinische Studien Universität Tübingen, Institut für Arzneimittleinformation) zur Klärung der rechtlichen Situation. In der Literatur kann ein Zusammenhang zwischen Adrenalin als Vasokonstriktor und der Entwicklung von Finger‐ oder Penisnekrosen nicht bewiesen werden. Studien und Übersichtsarbeiten belegen, dass die Verwendung eines Lokalanästhetikums mit Adrenalinzusatz an Fingern und Penis ein sicheres Verfahren mit klinischen und wirtschaftlichen Vorteilen ist. Im klinischen Alltag haben die WALANT‐Methode sowie die steigende Inzidenz von Hauttumoren an den Akren zu einer tendenziell ansteigenden Verwendung geführt. Rechtlich gilt die Anwendung weiterhin als kontraindiziert. Eine Arzneimittelstudie scheitert am fehlenden Interesse der pharmazeutischen Hersteller. Auch weitere Studien – unabhängig in welcher Evidenzstärke – ersetzen bezüglich einer Änderung der Zulassungsindikation rechtlich keine Arzneimittelstudie.

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