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Hautkrebs durch natürliche UV‐Strahlung als Berufskrankheit – Voraussetzungen für eine Meldung und Anerkennung
Author(s) -
Diepgen Thomas L.,
Brandenburg Stephan,
Aberer Werner,
Bauer Andrea,
Drexler Hans,
Fartasch Manigé,
Malte John Swen,
Krohn Steffen,
Palfner Stefanie,
Römer Wolfgang,
SchuhmacherStock Uta,
Elsner Peter
Publication year - 2014
Publication title -
jddg: journal der deutschen dermatologischen gesellschaft
Language(s) - German
Resource type - Journals
SCImago Journal Rank - 0.463
H-Index - 60
eISSN - 1610-0387
pISSN - 1610-0379
DOI - 10.1111/ddg.12537_suppl
Subject(s) - physics , gynecology , political science , medicine
Zusammenfassung In Deutschland sind über 2,5 Millionen Arbeitnehmer aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit als Outdoor‐Worker im besonderen Maße gegenüber natürlicher UV‐Strahlung exponiert. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Zusammenhang zwischen beruflicher UV‐Strahlung und Hautkrebs geprüft und empfohlen, in die Anlage1 zur Berufskrankheiten‐Verordnung folgende neue Berufskrankheit aufzunehmen: „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV‐Strahlung“. Es wird aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft für Berufs‐ und Umweltdermatologie (ABD) in der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dargestellt, welche Voraussetzungen für eine Meldung und Anerkennung einer beruflichen Hautkrebserkrankung durch natürliche UV‐Strahlung erfüllt sein müssen.