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Allergie gegen Meeresfrüchte bei Köchen: Fallserie und Literaturübersicht
Author(s) -
Dickel Heinrich,
Bruckner Thomas,
Altmeyer Peter,
Künzlberger Beate
Publication year - 2014
Publication title -
jddg: journal der deutschen dermatologischen gesellschaft
Language(s) - German
Resource type - Journals
SCImago Journal Rank - 0.463
H-Index - 60
eISSN - 1610-0387
pISSN - 1610-0379
DOI - 10.1111/ddg.12456_suppl
Subject(s) - medicine , epidemiology , anaphylactic shock , discontinuation , disease , allergy , pediatrics , anaphylaxis , surgery , immunology
Zusammenfassung Hintergrund Meeresfrüchte sind sehr potente Allergene. Epidemiologische Studien über Meeresfruchtallergien bei Köchen, der herausragend exponierten Berufsgruppe, existieren bislang nicht. Ziel der Arbeit war es anhand einer ersten größeren Fallserie die hohe Relevanz und Konsequenzen einer Meeresfrüchteallergie bei Köchen aufzuzeigen. Patienten und Methodik Retrospektive Auswertung aller zugesandten Feststellungsverfahrensakten zur Frage des Vorliegens einer Berufskrankheit nach Nr. 5101 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung. Ergebnisse Zwischen Januar 2008 und April 2014 wurden 30 Köche (Männeranteil 70 %) mit einer berufsbedingten Meeresfrüchteallergie begutachtet. Es handelte sich mehrheitlich um recht junge Versicherte (Altersmedian 24,7 J.) mit einer frühen Manifestation der Meeresfrüchteallergie (im Median nach 1,7 Berufsjahren), fast ausnahmslos beginnend an den Händen (96,7 %). Am häufigsten waren Soforttypsensibilisierungen gegenüber Kabeljau, Lachs, Forelle und Hering aktendokumentiert. In fünf Fällen (16,7 %) war eine notärztliche Therapie aufgrund eines anaphylaktischen Schocks am Arbeitsplatz notwendig geworden. Die Berufsaufgabe war in 27 Fällen (90 %) geboten und erfolgte im Median nach 6,3 Berufsjahren. Schlussfolgerungen Meeresfruchtallergien bei Köchen zeichnen sich durch einen rasch progredienten Verlauf bereits nach wenigen Berufsjahren aus. Die Hinlänglichkeit von Arbeits‐, Hautschutz‐ und Therapiemaßnahmen bleibt stets kritisch zu hinterfragen. Rechtzeitig ist daher der Aufgabezwang der gefährdenden Kochtätigkeit zu prüfen. Die Versorgung mit einem einen Epinephrin‐Autoinjektor beinhaltenden Notfallset zu Lasten des Unfallversicherungsträgers ist unabdingbar.