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Psoriasis als anlagebedingte Erkrankung in der berufsdermatologischen Beurteilung
Author(s) -
Mahler Vera,
Diepgen Thomas,
Skudlik Christoph,
Becker Detlef,
Dickel Heinrich,
Fartasch Manige,
Geier Johannes,
Häberle Michael,
Hillen Uwe,
Krohn Steffen,
John Swen Malte,
Weisshaar Elke,
Werfel Thomas,
Zagrodnik Fred
Publication year - 2014
Publication title -
jddg: journal der deutschen dermatologischen gesellschaft
Language(s) - German
Resource type - Journals
SCImago Journal Rank - 0.463
H-Index - 60
eISSN - 1610-0387
pISSN - 1610-0379
DOI - 10.1111/ddg.12262_suppl
Subject(s) - gynecology , medicine
Zusammenfassung Hintergrund Die Psoriasis ist eine anlagebedingte Erkrankung. Krankheitsschübe können durch exogene mechanische oder irritative Reize ausgelöst werden. Bei der berufsdermatologischen Behandlung/Begutachtung muss differenziert werden, ob die berufliche Tätigkeit mit der Erkrankung in ursächlichem Zusammenhang steht oder ob der Spontanverlauf der Psoriasis im Vordergrund steht. Ziel der vorliegenden Arbeit ist, die sozialrechtlich bedingten Grundlagen für eine einheitliche Beurteilung darzustellen. Patienten und Methodik Unter Kenntnis der bestehenden Begutachtungsempfehlungen und Rechtsprechung wurden Empfehlungen zur Begutachtung von Patienten mit Psoriasis und arbeitsbedingten Einflüssen in einer Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft für Berufs‐ und Umweltdermatologie (ABD) und der Deutschen Kontaktallergie‐Gruppe (DKG) in der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) entwickelt. Ergebnisse Voraussetzung für eine Berufskrankheit ist, dass zwischen versicherter Tätigkeit und Hautkrankheit ein ursächlicher Zusammenhang (im Sinne der Entstehung oder der Verschlimmerung) besteht. Dies ist der Fall, wenn die berufliche Tätigkeit die alleinige oder eine rechtlich wesentlich mitwirkende Bedingung für die Erkrankung darstellt. Ein rechtlich wesentlicher Ursachenzusammenhang ist zu verneinen, wenn für die Auslösung der Krankheitserscheinungen gewöhnliche Belastungen des täglichen Lebens ausreichen (Gelegenheitsursache). 1995–2010 wurden 130 Psoriasisfälle von den Unfallversicherungsträgern als berufsbedingt anerkannt. Schlussfolgerungen Bei der berufsdermatologischen Begutachtung von Psoriasiserkrankungen handelt es sich um eine Einzelfallbeurteilung durch den Gutachter. Im vorliegenden Positionspapier werden Empfehlungen zur einheitlichen Beurteilungsgrund­lage im Hinblick auf Diagnosesicherung, Beurteilung arbeitsbedingter Verursachung/Verschlimmerung der Psoriasis, MdE‐Schätzung und rehabilitative Leistungen vorgestellt.

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