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Zum Biegedrillknicken von Kranbahnträgern aus winkelverstärkten Walzprofilen
Author(s) -
Dürr André,
Walter Sebastian
Publication year - 2017
Publication title -
stahlbau
Language(s) - German
Resource type - Journals
SCImago Journal Rank - 0.268
H-Index - 19
eISSN - 1437-1049
pISSN - 0038-9145
DOI - 10.1002/stab.201710521
Subject(s) - physics , gynecology , medicine
Frau Univ.‐Prof. Dr.‐Ing. Ulrike Kuhlmann zur Vollendung ihres 60. Lebensjahres gewidmet Kranbahnträger für Brückenkrane erfahren aufgrund der Radlasten und exzentrisch zum Schubmittelpunkt angreifenden Horizontallasten aus dem Kranbetrieb eine Beanspruchung aus zweiachsiger Biegung und Torsion. Die Kranbahnträger sind durch diese Beanspruchung stark kipp‐ bzw. biegedrillknickgefährdet. Der Biegedrillknicknachweis wird für Kranbahnträger von Brückenlaufträgern häufig bemessungsmaßgebend. Bei Walzprofilen ist die erforderliche Seitensteifigkeit am Obergurt oft schon bei leichtem Kranbetrieb und mittleren Stützweiten nicht mehr ausreichend. Um die Seitensteifigkeit am Obergurt der Kranbahnträger zu erhöhen, können neben anderen Varianten Walzprofile mit seitlich am Obergurt angeschweißten Winkeln verwendet werden. Diese Konstruktionsform wird auch als Kranbahnträger mit winkelverstärkten Walzprofilen bezeichnet und ist insbesondere bei mittelschwerem Kranbetrieb weit verbreitet. Die Nachweisführung gegen Biegedrillknicken ist für diese Kranbahnträger mit winkelverstärkten Walzprofilen allerdings infolge der zweiachsigen Biege‐ und Torsionsbeanspruchung und durch die lediglich einfache Symmetrie des Querschnitts erschwert. Im Rahmen dieses Beitrags werden die unterschiedlichen Nachweismöglichkeiten für Kranbahnträger aus winkelverstärkten Walzprofilen aufgezeigt und auf Grundlage eines Anwendungsbeispiels miteinander verglichen. Im Weiteren werden die Ergebnisse einer umfassenden Parameterstudie [1] zur Wirtschaftlichkeit der unterschiedlichen Nachweise zusammenfassend dargestellt, um Empfehlungen für einen möglichen Anwendungsbereich der einzelnen Nachweisverfahren geben zu können.

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