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Der Einfluß von Verunreinigungen auf das Korrosionsverhalten von Aluminium und seinen Legierungen. Übersichtsbericht
Author(s) -
Franke Erich
Publication year - 1953
Publication title -
materials and corrosion
Language(s) - German
Resource type - Journals
SCImago Journal Rank - 0.487
H-Index - 55
eISSN - 1521-4176
pISSN - 0947-5117
DOI - 10.1002/maco.19530040104
Subject(s) - chemistry , nuclear chemistry
Auf Grund der vorliegenden Versuchsergebnisse kann ganz allgemein gefolgert werden, daß der Korrosionswiderstand von Reinaluminium mit steigendem Reinheitsgrad zunimmt. Der Einfluß der Verunreinigungen wird bestimmt von der Art des Korrosionsmediums und oft wird das Versagen von Aluminium mehr auf die Einflüsse der vorliegenden Betriebsbedingungen bzw. seiner Umgebung als auf den der Verunreinigungen selbst zurückzuführen sein. Bei der Betrachtung der einzelnen Verunreinigungen und geringen Zusätze an fremden Elementen hinsichtlich ihrer Korrosionsbeeinflussung ergibt sich, daß Eisen und Kupfer einen schädlichen Einfluß ausüben, wobei jedoch die Wirkung des Eisens durch Zugabe von Mangan stark verringert werden kann. Silizium ist in fester Lösung völlig unschädlich, in elementarer Form ausgeschieden verringert es die Beständigkeit des Aluminium. Durch geeignete Wärmebehandlung gelingt es jedoch, bis zu 0,5% Si in fester Lösung zu halten. Das Verhältnis Fe:Si scheint nach den neueren Auffassungen für das Korrosionsverhalten von Aluminium nicht von besonderer Wichtigkeit zu sein. Magnesium, Zink, Blei und Titan sind in Gehalten, wie sie üblicherweise im Aluminium vorkommen, unschädlich, dagegen ist Nickel in jedem Falle schädlich. Auch Calcium und Natrium, die oftmals in aus bestimmten Erzen hergestelltem Aluminium als Verunreinigungen auftreten, beeinträchtigen dessen Korrosionsbeständigkeit. Bei den Angaben über den Einfluß von geringen Zusätzen weniger üblicher Elemente werden die daraus gezogenen Schlußfolgerungen in den meisten Fällen nicht wiedergeben, da die Beobachtungen überwiegend bei Einzelversuchen gemacht worden sind und demzufolge zu wenig Beweismaterial bieten für endgültige Rückschlüsse, die für die Praxis von Bedeutung sein könnten.

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