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Umgang mit der neuen Gefahrstoffverordnung
Author(s) -
Roth Lutz
Publication year - 1987
Publication title -
chemie in unserer zeit
Language(s) - German
Resource type - Journals
SCImago Journal Rank - 0.217
H-Index - 24
eISSN - 1521-3781
pISSN - 0009-2851
DOI - 10.1002/ciuz.19870210105
Subject(s) - political science , humanities , philosophy
Am 1. Oktober 1986 ist die „Verordnung über gefährliche Stoffe ‐ Gefahrstoffverordnung”, abgekürzt „GefStoffV”, in Kraft getreten (Abbildung 1). Sie beruht auf den Ermächtigungen des Chemikaliengesetzes und setzt insgesamt 39 bundes‐ und landesrechtliche Verordnungen und Gesetze außer Kraft [1]. Eine besondere Neuheit in der GefStoffV ist, daß jetzt auch Schüler und Lehrer sowie Studenten und Hochschullehrer als Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber im Sinne der Verordnung gelten. Demzufolge ist die GefStoffV auch in Schulen, Hochschulen, Max‐Planck‐Instituten etc. anzuwenden, für die es bisher eine derartige Regelung nicht gab. In diesem Zusammenhang wichtig ist $ 20 der GefStoffV (Abbildung 2). Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist ab 1. Januar 1987 das neue Pflanzenschutzgesetz zu beachten.

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