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Maschinen und Anlagenhygiene – Gesetzliche Rahmenbedingungen und Anforderungen aus Regelwerken für Lebensmittel‐ und pharmazeutische Produktion
Author(s) -
Bellin H.W.
Publication year - 2006
Publication title -
chemie ingenieur technik
Language(s) - German
Resource type - Journals
SCImago Journal Rank - 0.365
H-Index - 36
eISSN - 1522-2640
pISSN - 0009-286X
DOI - 10.1002/cite.200600099
Subject(s) - political science , gynecology , medicine
Alle Richtlinien der EG müssen in den Mitgliedsländern in entsprechende nationale Regelungen umgesetzt werden. Die jeweiligen Behörden der Mitgliedsstaaten erhalten dann Vollzugsgrundlagen und können damit über die Einhaltung der Vorgaben wachen und dürfen entsprechende Zwangsmaßnahmen einleiten. In Deutschland liegt die Überwachung der Gesetze bei den Länderbehörden, z. B. der Gewerbeaufsicht. Richtlinien sind Mindestanforderungen und dürfen, wenn bereits vor in Kraft treten der Richtlinie ein höheres Niveau herrschte, durch die nationale Gesetzgebung verschärft werden. Im Gegensatz zu den Richtlinien wirken Europäische Verordnungen unmittelbar, und es bedarf keiner nationalen Umsetzung. Ebenso wie die Richtlinien gehen aber auch die Verordnungen dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor.