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Explosionstypen und ihre Zuordnung zu Rechtsvorschriften
Author(s) -
Reimer B.
Publication year - 2004
Publication title -
chemie ingenieur technik
Language(s) - German
Resource type - Journals
SCImago Journal Rank - 0.365
H-Index - 36
eISSN - 1522-2640
pISSN - 0009-286X
DOI - 10.1002/cite.200406154
Subject(s) - philosophy
Schadensexplosionen werden durch einen spontanen und erheblichen Druckaufbau verursacht, der auf chemische Reaktionen oder physikalische Prozesse zurückzuführen ist. Explosionsfähige Reaktionssysteme können in der Gasphase, aber auch im festen oder flüssigen Zustand bzw. in Mischphasen auftreten. Für die sicherheitstechnische Charakterisierung derartiger Systeme stehen anerkannte Untersuchungsmethoden zur Verfügung. In der Stoff wandelnden Industrie sind solche physikalischen Explosionen von Bedeutung, bei denen der Druckaufbau durch einen spontanen Stoffübergang vom flüssigen in den gasförmigen Zustand hervorgerufen wird. Ausführliche Rechtsvorschriften, ergänzt durch technische Regeln, existieren bezüglich der Brennstoff/Luft‐Gemische, die unter atmosphärischen Bedingungen auftreten. Auch der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist im Sprengstoffgesetz und den diesbezüglichen Verordnungen detailliert geregelt. Die anderen explosionsfähigen Reaktionssysteme fallen in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung, wenn eine kritische Mengenschwelle überschritten wird, in den der Störfallverordnung. Die konstruktiven Anforderungen, die Arbeitsmittel bezüglich des Explosionsschutzes zu erfüllen haben, sind in Verordnungen zum Geräte‐ und Produktsicherheitsgesetz geregelt.