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Erfolgreiche Bohrung in einer Dammstrecke des Main‐Donau‐Kanals
Author(s) -
Reuter H.,
Dietel E.,
Nelkel M.
Publication year - 2000
Publication title -
bautechnik
Language(s) - German
Resource type - Journals
SCImago Journal Rank - 0.224
H-Index - 17
eISSN - 1437-0999
pISSN - 0932-8351
DOI - 10.1002/bate.200002390
Subject(s) - political science , humanities , art
Das Bundeswasserstraßennetz umfaßt heute rd. 7500 km Binnenwasserstraßen. Neben der verkehrswirtschaftlichen Nutzung haben die Wasserstraßen auch eine außerverkehrliche Funktion, insbesondere im wasserwirtschaftlichen Bereich (Wasserversorgung für Industrie und Landwirtschaft, Hochwasserschutz u. a.). Die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen verwaltet gemäß Artikel 87 und 89 Grundgesetz diese durch eigene Behörden, die Wasser‐ und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), örtlich vertreten durch das jeweils zuständige Wasser‐ und Schiffahrtsamt (WSA). Dies ist gemäß § 48 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) für die Sicherheit und Ordnung aller Anlagen in seinem Bereich eigenverantwortlich zuständig. Sofern keine planrechtlichen Verfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt werden, ist das WSA gemäß § 31 WaStrG Genehmigungsbehörde für strom‐ und schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen von Anlagen Dritter, die den Verkehrsweg Bundeswasserstraße beabsichtigen zu kreuzen oder zu dükern, wie im vorliegenden Fall den Main‐Donau‐Kanal. Aufgrund des speziellen Baugrundes ergaben sich komplizierte Arbeitsphasen, die die technischen Vorplanungen immer wieder auf eine neue Grundlage stellten.

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