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SGARM 2001: Die Arbeitswelt der Arbeitsmedizin
Author(s) -
P Schnenberger
Publication year - 2001
Publication title -
swiss medical forum ‒ schweizerisches medizin-forum
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 1424-4020
pISSN - 1424-3784
DOI - 10.4414/smf.2001.04379
Subject(s) - political science
Die Aktivitäten auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin sind im laufenden Jahr wesentlich durch das Bestreben charakterisiert, in struktureller und inhaltlicher Hinsicht auf neuem, manchmal unsicherem Terrain noch besser Fuss zu fassen. Als Folge der Umstrukturierung der FMHTitelhierarchie, bzw. der Abschaffung der alten Untertitel, hatte die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin SGARM ihre Weiterbildung neu zu definieren und entschied sich für den Haupttitel Facharzt FMH für Arbeitsmedizin mit einem Weiterbildungsprogramm, das nun das erste Jahr in Kraft ist. Nach der Aktualisierung der Richtlinien für arbeitsmedizinische Ärztinnen und Ärzte im Anhang der Standesordnung der FMH, die schon früher überarbeitet wurde, konnte mit der Schaffung des Facharzttitels ein weiterer wesentlicher Stein im Fundament der schweizerischen Arbeitsmedizin gelegt werden. Die Strukturdiskussionen haben einen grossen Teil der Kräfte der relativ kleinen Fachgesellschaft gebunden und sind bei weitem noch nicht abgeschlossen. Die Weiterbildungsverantwortung der entsprechenden Institute von Universitäten und eidg. Technischen Hochschulen in Lausanne und Zürich ist damit gestiegen und ist in einer schwierigen Zeit, die auch von Sparmassnahmen im Bildungswesen geprägt ist, wahrzunehmen. Die Arbeitsmedizin in der Schweiz ist dadurch geprägt, dass ihre Aktivitäten von mehreren Seiten und Instanzen her mitbestimmt sind, was gelegentlich eine sinnvolle Ergänzung bedeutet, häufiger aber zu Doppelspurigkeiten und manchmal auch Widersprüchen führt. Die Gründe liegen in der Verteilung von gesetzlichen Vorgaben auf das Arbeitsgesetz (insbesondere Verordnung 3 über Gesundheitsvorsorge) und das Unfallversicherungsgesetz (insbesondere die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten und die Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit), wobei die mangelhafte Abstimmung letzterer Verordnung mit den Weiterbildungsanforderungen der FMH seit Jahren zu Diskussionen Anlass gibt. Eine besondere Aufmerksamkeit des SGARMVorstandes gilt der Qualitätssicherung bei der Erbringung von arbeitsmedizinischen Leistungen. So laufen zurzeit intensive Gespräche zwischen den Vertretern der SGARM, der SGAM und der SGIM bzw. zwischen der FMH und den sog. Ausführungsorganen (Seco, Suva) über die Anforderungen an die Ausund Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte, die ohne Facharzttitel für Arbeitsmedizin in einzelnen Betrieben arbeitsmedizinische Aufgaben wahrnehmen. Ein Positionspapier zu diesem Thema soll von der Generalversammlung der SGARM Ende November verabschiedet werden. Die meisten arbeitsmedizinischen Leistungen werden firmenintern bzw. im Auftrag einzelner Unternehmen oder Branchenverbände im Rahmen der EKAS-Richtlinien über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit erbracht und i.d.R. ausserhalb der bekannten Sozialversicherungssysteme auf der Basis von individuellen Abmachungen vergütet. Das bedeutet, dass die Arbeitsmedizin, die in der Schweiz vergleichsweise wenig institutionell in die Arbeitswelt integriert ist, sich in der ökonomisch harten Realität von Unternehmen behaupten, bzw. den Wert der Pflege der «human resources» i.S. von Gesundheitsvorsorge immer wieder beweisen muss. Die Integration der Arbeitsmedizin (und der Partner Arbeitshygiene, Arbeitssicherheit, Arbeitspsychologie und Ergonomie) in bestehende Managementund Qualitätssicherungssysteme ist zu begrüssen, damit eine umfassende Setzung von Mitarbeiterzielen möglich wird und die Erwerbstätigen von klassischen Arbeitnehmern zu (gesunden) Arbeitgebern werden können.

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