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TARPSY Wahnsinn oder noch Methode mit Replik
Author(s) -
M. Berkhoff,
Bruno Trezzini,
Beatrix Meyer
Publication year - 2020
Publication title -
schweizerische ärztezeitung
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 1424-4004
pISSN - 0036-7486
DOI - 10.4414/saez.2020.19003
Subject(s) - philosophy
Unter dem Titel: «TARPSY 3.0 mit stärkerem Leistungsbezug» wurde in der SÄZ über die geplante Einführung von CHOP-Codes berichtet. Tatsächlich wurde im revidierten KVG ein Leistungsbezug der Finanzierung gefordert, der bei Einführung des TARPSY kaum zu finden war, er überraschte durch folgende Elemente: 1 Schaffung neuer (Fehl-)Anreize: a) durch weniger Leistung für den Patienten können höhere Gewinne erzielt werden. Der Ertrag sinkt unter TARPSY bei mehr Aufwand bzw. Leistung für den Patienten. b) Anreize für die Hospitalisation gesünderer Patienten, weil neu kurze stationäre Aufenthalte besonders hoch vergütet werden. Sehr kurze Hospitalisationen sind in der Psychiatrie vor allem bei Personen möglich, die auch ambulant behandelt werden könnten, unter TARPSY sind beachtliche Gewinne durch kurze zusätzliche Hospitalisationen möglich. 2 Die Vergütung pro Tag ergibt sich erst rückwirkend, die Höhe richtet sich nach der Aufenthaltsdauer. Je länger, desto tiefer, und zwar rückwirkend geltend ab dem ersten Tag der Hospitalisation. Je schwerer und langwieriger krank also ein Betroffener ist, desto grösser wird das finanzielle Risiko für die aufnehmende Klinik. 3 Durch Multiplikation einer Baserate mit Faktoren wirkten sich Effizienzbemühungen nachteilig aus, die in den Jahren vor Einführung TARPSY geleistet wurden. Die vorbestehende Ungleichheit aufgrund unterschiedlicher Tagespauschalen wird unter TARPSY weiter vergrössert statt verkleinert.

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