Bundesrat delegiert Rationierung an Mediziner
Author(s) -
Bruno Henggi
Publication year - 2019
Publication title -
schweizerische ärztezeitung
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 1424-4004
pISSN - 0036-7486
DOI - 10.4414/saez.2019.18222
Subject(s) - political science
Es war einmal durch das Departement des Innern (EDI) geplant gewesen, sämtliche 38 Massnahmen des Berichts der Expertengruppe zur Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen (Expertenbericht Verena Diener, 2017) in fünf Tranchen dem Parlament zur gesetzgeberischen Verarbeitung vorzulegen. Diese Pläne wurden im Bundesrat durchkreuzt. Auf der Agenda sind zwei Kostendämpfungspakete verblieben. Das zweite Paket wird Anfang nächsten Jahres in die Vernehmlassung geschickt und wird möglicherweise das Globalbudget enthalten, welches offiziell «verbindliche Zielvorgabe für das OKP-Wachstum» genannt wird. Das erste Kostendämpfungspaket hat der Bundesrat am 21. August 2019 verabschiedet und die Botschaft dem Parlament zugeleitet. Es enthält neun Massnahmen, wovon vier die Tarifgestaltung betreffen. Teil des Pakets sind ausserdem der Experimentierartikel, das Referenzpreissystem bei Arzneimitteln, die Rechnungskopie für Versicherte, das Beschwerderecht der Versicherer betreffend Beschlüsse der Kantonsregierungen zur Spitalplanung und Spitallisten. Neu enthält es als Massnahme separat ausgewiesen auch die Nennung der maximalen Bussenhöhe von CHF 20 000 auf Gesetzesstufe, die gegen Leistungserbringer angeordnet werden kann, welche gegen vertragliche Abmachungen betreffend Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen (KVG Art. 56 und 58) sowie gegen Bestimmungen über die Rechnungsstellung (KVG Art. 42) verstossen.
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