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Aussergerichtliche FMH-Gutachterstelle Jahresbericht 2018
Author(s) -
Valrie Rothhardt,
Caroline Hartmann
Publication year - 2019
Publication title -
schweizerische ärztezeitung
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 1424-4004
pISSN - 0036-7486
DOI - 10.4414/saez.2019.17962
Subject(s) - political science
Die aussergerichtliche FMH-Gutachterstelle hat im Jahr 2009 insgesamt 68 Gutachten erstattet. In 34 Fällen haben die Gutachter einen Behandlungsfehler bejaht; in 33 Fällen wurde kein Fehler festgestellt. In einem Fall konnte die Fehlerfrage nicht beantwortet werden. Die FMH-Gutachterstelle ist nicht für alle Streitigkeiten zuständig. Ihre Aufgabe ist es, dann ein Gutachten in Auftrag zu geben, wenn der in der Schweiz behandelte Patient vermutet, der Ärztin in der Privatpraxis oder im Spital sei ein Diagnoseund/oder Behandlungsfehler unterlaufen, der zu einem erheblichen Gesundheitsschaden geführt hat und wenn zudem zwischen Patient und Haftpflichtversicherer von Arzt oder Spital keine Einigung ohne Gutachten möglich war. Weitere Voraussetzung ist, dass nicht bereits ein Gericht mit dieser Streitigkeit befasst ist bzw. darüber entschieden hat. Die ausführlicheren Informationen über die Geschichte des Falls, die wir seit dem neuen Reglement 2002 vom Patienten sowie Versicherer/Arzt oder Spital erhalten, lassen heute die zu untersuchende Problematik wesentlich besser erkennen. Dies erlaubt der FMH-Gutachterstelle mit grösserer Wahrscheinlichkeit, einem für den Fall geeigneten Gutachterteam den richtigen Auftrag zu erteilen. Umgekehrt wird auch die Komplexität vieler Fälle schon früher erkennbar; oftmals mussten gemischte Teams mit Gutachterinnen aus zwei oder drei Fachbereichen beauftragt werden.

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