Arztpraxis als Aktiengesellschaft: Wie hoch ist der angemessene Lohn
Author(s) -
Martin Mller,
Paul Mller-Wittwer
Publication year - 2019
Publication title -
schweizerische ärztezeitung
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 1424-4004
pISSN - 0036-7486
DOI - 10.4414/saez.2019.17877
Subject(s) - political science
Ärztinnen und Ärzte, die sich für eine Arztpraxis in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (oder GmbH) entscheiden, fragen sich: Wie sollen wir unseren Lohn festlegen? Die AHV-Ausgleichskasse medisuisse hat im Gerichtsfall, der vorliegend besprochen wird, eine Praxisverschärfung einleiten wollen. Dividenden, die mehr als 10% des Steuerwertes der Aktien betragen, sollten neu automatisch als massgebender Lohn gelten. Das Bundesgericht hat am 24. Januar 2019 (9C_4/2018) diese Praxisverschärfung abgelehnt. Es hat jedoch gleichzeitig akzeptiert, dass ein Teil der Dividende der AHV-Beitragspflicht unterstellt worden ist. Mit der Besprechung dieses wichtigen Urteils möchten wir den Ärztinnen und Ärzten aufzeigen, wie ein Lohn festgelegt wird, der schlussendlich von der medisuisse und den Gerichten akzeptiert werden kann. Zum besseren Verständnis wurden Angaben zum Sachverhalt vereinfacht und dort, wo in der Urteilsbegründung Angaben fehlen, Annahmen getroffen.
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