Gute Argumente, unhaltbare Schlussfolgerungen
Author(s) -
Daniele Zullino,
Daniel Büche,
Sandro Cattacin,
Thilo Beck,
Louise Penzenstadler
Publication year - 2018
Publication title -
schweizerische ärztezeitung
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 1424-4004
pISSN - 0036-7486
DOI - 10.4414/saez.2018.17310
Subject(s) - political science
Der Artikel des Kollegen Barben wirft einerseits abso lut berechtigte Fragen auf. Er ist in seinem logischen Aufbau allerdings absolut unhaltbar und dabei leider beispielhaft für eine mittlerweile alles andere als wohl reflektierte Debatte um die Möglichkeiten einer Re form der Regulation des Cannabismarktes. Der Artikel will gegen eine Lockerung des derzeitigen Regimes ar gumentieren. Wie im Folgenden aufgezeigt werden soll, kann er dies allerdings aufgrund verschiedener formallogischer Fehler nicht leisten. Es soll hier, unter anderem im Namen der Swiss Society of Addiction Medicine (SSAM) und des Collège Romand de Médecine d’Addiction (COROMA), die Argumentation des Artikels hinterfragt werden. Was ist also falsch an diesen Argumenten? Aus Sicht der Argumentationstheorie ist ein Argument eine Aufeinanderfolge von Aussagen, die aus Prä missen (Voraussetzungen) und einer Schlussfolgerung (Konklusion) besteht. Damit ein Argument gültig ist, sollen die Prämissen die Konklusion begründen. Der Artikel von Herrn Barben verwendet formal ganz eindeutig ein Deduktives Argument, nur eben in der präsentierten Form kein gültiges Argument. Einerseits sind gewisse aufgeführte Prämissen selber unbegrün det, andererseits lassen sich auch bei eventuellem Zu lassen dieser Prämissen die Schlussfolgerungen nicht nach den Gesetzen der Logik ziehen. Bei der im Artikel gezogenen Schlussfolgerung handelt es sich formal logisch um einen groben Fehlschluss. Sollte das ungül tige Argument sogar mit Absicht verwendet worden sein, würde es sich dann definitionsgemäss gar um eine n Sophismus (Scheinargument) handeln.
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