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Replik der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe SGGG auf den offenen Brief an die Präsidenten der Ärztegesellschaften
Author(s) -
René Hornung
Publication year - 2018
Publication title -
schweizerische ärztezeitung
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 1424-4004
pISSN - 0036-7486
DOI - 10.4414/saez.2018.06868
Subject(s) - philosophy , medicine
Wir Ärzte, wir alle, die Fachärzte für all gemeine innere Medizin, also die Hausärzte, und alle anderen Fachärzte haben gemein same Ziele (vgl. FMHStatuten), dass «alle Pa tientinnen und Patienten in der Schweiz ... einen gerechten Zugang zu einer qualitativ hochstehenden und finanziell tragbaren me dizinischen Versorgung haben» und wir alle tragen dazu bei, keine Frage. Ebenso soll ge mäss FMHStatut die Solidarität zwischen den Mitgliedern gefördert und die Beziehung un ter ihnen gefestigt werden. Arzthonorare sind ein beliebtes Thema, um genau diese Solidari tät aufzubrechen (divide et impera). Selbstver ständlich dürfen und sollen Diskussionen auf Faktenbasis geführt werden. Sowohl Grundversorger als auch die Gynäko logen verrechnen ihre Grundleistungen über TARMED zum selben Ansatz. Schauen wir uns dazu einige Beispiele an. Während der Allge meinmediziner seinen internistischen Status pro 5 Min. über die Pos. 00.0425 (10.42 AL pro 5 Min.) abrechnet, wird der Gynäkologe seine fachärztliche Untersuchung über die Pos. 22.0030 ebenfalls mit 10.42 AL pro 5 Min. fakturieren. Analoges gilt für Ultraschallleis tungen: der Generalist wird die Abdominal sonographie Pos. 39.3240 (63.72 AL / 42.73 TL) verrechnen, der Gynäkologe die Vaginalsono graphie über die Pos. 39.3320 (56.64 AL / 42.73 TL). Während der Grundversorger beim Haus besuch neben der reinen Besuchszeit eine Wegpauschale verrechnen kann (10.42 AL / 8.19 TL pro 5 Min.), darf der Gynäkologe keine Wegpauschale für die ambulante Operation in der Tagesklinik verrechnen. Für eine Abort Kürettage (20 Min.) werden 109.41 AL erwirt schaftet (die TL behält die Tagesklinik). Für einen 20minütigen Hausbesuch erhält der Grundversorger – zusammen mit der Weg pauschale – deutlich mehr. Honorare sollten auch ein Abbild der Weiter bildungen sein. Wir alle haben 6 Jahre Medi zin studiert, wofür wir für ein gutes akademi sches Gehalt qualifizieren. Nach dem Studium folgen für alle mindestens 5 Jahre Weiterbil dung zum Facharzt, zur Fachärztin. Auch das soll im Gehalt abgebildet werden. Um eine gy näkologische Operation selbstständig durch führen zu können und entsprechend in einer Klinik akkreditiert zu werden, müssen unsere Fachärzte den Schwerpunkttitel «Operative Gynäkologie und Geburtshilfe» erwerben, was einer verlängerten Weiterbildungszeit um 2–3 Jahre entspricht. Dem wurde bis Ende 2017 durch eine höhere quantitative Dignität und einen etwas höheren Dignitätsfaktor Rechnung getragen, was der Bundesrat durch die Nivellierung der quantitativen Dignitäten (einheitlich FMH 5) aufgehoben hat. Einen Unter schied macht der Bundesrat nur noch beim praktischen Arzt ohne Facharzttitel, bei welchem er den Dignitätsfaktor etwas abge senkt hat. Es gibt viele praktische Ärzte, wel che 5 und mehr Jahre Weiterbildung in den Spitälern verbracht haben, aber denen formal anrechenbare Jahre für den Erwerb des Facharzttitels «Allgemeine Innere Medizin» fehlen. Diese Gruppe der gut ausgebildeten praktischen Ärzte wird durch den tieferen Digni tätsfaktor benachteiligt. Analog fühlen sich Fachärzte mit Schwerpunkttitel und längerer Weiterbildungszeit durch den ein heitlichen Dignitätsfaktor ebenfalls benach teiligt. Zusätzlich erworbene Schwerpunkt titel und Erfahrungsjahre als Ober oder gar leitender Arzt sollten ebenfalls im Arzthono rar abge bildet sein. Ferner sollten eine allfäl lige Führungsspanne und Verantwortung als Weiter und Fortbildner sowie akademische Zusatzqualifikationen im Gehalt abgebildet sein. Als weiterer honorarwirksamer Faktor muss das Haftungsrisiko abgebildet sein. Der so genannte geburtshilfliche Schaden, also das finanzielle Risiko, welches durch einen dia gnostischen oder therapeutischen Fehler des Geburtshelfers entstehen kann, wird gegen 20 Millionen Franken geschätzt und ist mit Abstand der höchste Schaden in der Medizin. Ebenfalls hoch ist der chirurgische Schaden. Die Haftpflichtprämien für eine operative gynäkologischgeburtshilfliche Berufsaus übung liegen deshalb um ca. das Drei bis Vierfache höher als diejenigen für den Grund versorger. Der auf den geburtshilflich oder chirurgisch tätigen Kollegen lastende Druck oder gar Stress ist dementsprechend hoch. Die Forderung nach abgestufter quantitativer Dignität ist deshalb legitim. Die letzte Publikation der Ärzteeinkommen [1] (aktuellere Daten stehen nicht zur Verfü gung) zeigte ein Jahresgehalt von Fr. 213 574 für die Allgemeinmediziner und eines von Fr. 296 086 für die Gynäkologen auf. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den Gynäkologen nicht nur um ein Ein kommen aus TARMEDLeistungen handelt, sondern auch um einen Erlös aus Spitaltätig keit und Zusatzversicherungen. Aus oben zi tiertem Artikel wird auch sichtbar, dass sich weitaus die meisten Kollegen mit ihrem Ein kommen innerhalb der Gauss’schen Vertei lung bewegen. Vereinzelte Ausreisser gibt es naturgemäss in jeder Disziplin und da besteht ein Bedarf an Überprüfung und ggf. Korrek tur. Zweifelsfrei sind neben Weiterbildung und Ri sikoübernahme auch Arbeitszeit und Bereit schaftsdienste rund um die Uhr finanziell ab zubilden. Das gilt für alle Ärzte, speziell für diejenigen mit häufigen und dringlichen In terventionen in kurzer Zeit, wie zum Beispiel in der Geburtshilfe. Kurze Interventionszei ten bedingen, dass sich die entsprechenden Ärzte in Kliniknähe aufhalten und entspre chend eingeschränkt über ihre Erholungszeit ausserhalb der eigentlichen Praxistätigkeit verfügen können. Wir alle bewegen uns im Spannungsfeld zwi schen betriebswirtschaftlicher Optimierung unserer Praxis oder Klinik, sind aber auch prämien und steuerzahlende Mitglieder der Gesellschaft sowie selber Patientinnen und Patienten. Wichtig ist dabei, dass wir bei unsere m standespolitischen Denken die Ich Perspektive zugunsten der WirPerspektive verlassen. Der Vorstand der gynécologie suiss e setzt sich vorbildlich dafür ein.

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