Selbstbestimmtes Sterben: Sicht des Betroffenen
Author(s) -
Franz Achermann
Publication year - 2018
Publication title -
schweizerische ärztezeitung
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 1424-4004
pISSN - 0036-7486
DOI - 10.4414/saez.2018.06570
Subject(s) - political science , philosophy
Der Artikel hinterlässt einen zwiespältigen Eindruck. Das Leben gehört nur dem Einzelnen selbst. Und wie dieses «sein Leben» dem Tod zu über geben ist, ist Folge der eigenen, selbst getroffe nen Entscheidung. In unserer säkularisierten Gesellschaft ist das Schicksal abgelöst durch die selbständige Wahrnehmung der eigenen Interessen. Die Orientierung an einer Welt da nach oder an einer versprochenen Erlösung fällt so weg. Auffallend ist der Duktus des Artikels. Der einzelne Mensch, der die Entscheidung des Todes zeitpunktes selbst bestimmt, kommt nicht zu Wort. Ihm werden Ängste und Über forderung zugeschrieben. Die Entscheidungs verantwortung wird dem Patienten «überbür det», gemäss Text. Diese Denkweise entlarvt die paternalistische Haltung der Ärzte, die den Artikel schrieben. Offenbar ist aus diesem ärztlichen Verhaltens typ heraus vergessengegangen, dass für die Menschen mit einer schweren, den Alltag deutlich behindernden Krankheit, Leiden oder Krankheiten eine lange Zeit des Nach denkens und Beurteilens bis zum Entscheid der Selbstbestimmung des Todeszeitpunktes vorausgeht. Gespräche im Sinne von Zuhören und Unterstützung der Denkweise mit An gehörigen und Freunden des Betroffenen sind üblich auf dem Weg zur Entscheidung. Organisa tionen wie Exit bieten zusätzliche Hilfe und Begleitung durch Freitodbegleite rinnen und Konsiliarärzte. Diese positive Zu sicherung und dieses nicht indirekt morali sierende Einverständnis der Beteiligten zur Selbstbestimmung ist die grundlegende menschliche Hilfe beim Sterben. Ethik kann nicht verordnet werden. Sie wird aber in den SAMWRichtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» inhärent postuliert. Das «ethische» Handeln muss jeder Mensch beim Zeitpunkt des Handelns selbst verantworten. Seine Haltung kann er nie dem anderen auf drängen. Ethische Richtlinien können einen Hinweis der vorherrschenden Handlungs richtung geben, aber niemals bindend sein. Die im Artikel erwähnte Gesprächskultur kann nur gelernt werden mit der eigenen Aus einandersetzung mit seinem Leben und Ster ben. Können junge Ärzte dies vollziehen? Das ärztliche Gelöbnis der DEKLARATION VON GENF besagt, dass der Arzt sich als Arzt in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen hat. Die Gesundheit und das Wohlergehen der betreuten Patientin oder des Patienten wer den das oberste Anliegen sein. Die Autonomie und die Würde der Patientin oder des betreu ten Patienten müssen respektiert sein. Genau dieser Respekt gegenüber der anderen Meinung und Entscheidung führt dazu, dass ich bereit bin, nach den Gesprächen mit Men schen, die die feste Überzeugung nach Selbst bestimmung äussern und dies über eine Pa tientenverfügung auch festgehalten haben, das NatriumPentobarbital zu verschreiben und den Betroffenen positiv zu unterstützen.
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