Rehabilitation ist keine Light-Pflege und auch kein Hotel-Angebot
Author(s) -
Willy Oggier,
Gesundheitsökonomische Hsg,
A Beratungen,
Küsnacht Bildnachweis
Publication year - 2016
Publication title -
schweizerische ärztezeitung
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 1424-4004
pISSN - 0036-7486
DOI - 10.4414/saez.2016.04398
Subject(s) - medicine , gynecology
In jüngerer Zeit mehren sich Rundumschläge zur Rehabilitation. So bezeichnete etwa die Direktorin der Zürcher Pflegezentren diese als «teure» Übergangslösung für Hochbetagte (hotel revue, 18. Dezember 2015). Eine solche Sichtweise darf nicht unwidersprochen bleiben. Denn sie verkennt, dass die heutige Situation der Trennung von Rehabilitationsleistungen von Kurund/oder Akutund Übergangspflege-Leistungen vom Gesetzgeber gewollt war. Jede Leistung hat ihre unterschiedliche Berechtigung und daher ist es auch folgerichtig, dass entsprechend unterschiedliche Finanzierungsregeln und insbesondere Kostenübernahmen durch die soziale Krankenversicherung erfolgen. Seit Jahren existierten von SW!SS REHA Kriterien für die stationäre Rehabilitation, welche laufend ergänzt und weiterentwickelt wurden. Neben allgemeinen Rehabilitationskriterien, die alle Kliniken erfüllen müssen, wurden detailliertere Anforderungen für die geriatrische, die internistische und onkologische, die kardiovaskuläre, die muskuloskelettale, die neurologische, die pädiatrische, die paraplegiologische, die psychosomatische und die pulmonale Rehabilitation entwickelt. Rund 50 Prozent der Rehabilitationskliniken der Schweiz erfüllen die SW!SS REHA-Kriterien und werden durch die entsprechenden Assessoren auch periodisch reevaluiert. Nachdem die Bedeutung der ambulanten und teilstationären Rehabilitation in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, wurden entsprechende Kriterien auch für diese Rehabilitationsbereiche definiert. Sie sollen die Basis dafür bilden, die Spreu vom Weizen zu trennen und damit Pseudo-Anbieter transparent offenzulegen. Die entwickelten SW!SS REHA-Kriterien sind auf der Website www.swissreha.com einsehbar. Erste Erfolge der langjährigen Qualitäts-Arbeiten von SW!SS REHA werden insbesondere in der Deutschund Südschweiz sichtbar. So hat etwa der Kanton Tessin für die Vergabe von Rehabilitations-Leistungsaufträgen die Auflage gemacht, dass die entsprechenden Kliniken die SW!SS REHA-Kriterien erfüllen müssen. Diese Kriterien können nur erfüllt werden, wenn auch das Assessment durch die SW!SS REHA erfolgreich durchgeführt worden ist. Daher erfolgte beispielsweise die Gewährung des Leistungsauftrags für psychosomatische Rehabilitation nicht an eine psychiatrische, sondern an eine entsprechende Rehabilitationsklinik. Auch weitere Gemeinwesen beginnen, die Qualitätskriterien für ihre Arbeit zu nutzen. So hat etwa die grösste Schweizer Stadt, Zürich, im Rahmen ihrer Ausschreibung von Rehabilitationsleistungen für ihr eigenes Gesundheits-Netzwerk ausschliesslich SW!SS REHA-Mitglieder zur Bewerbung zugelassen. Pflegeoder Physiozentren werden diesem Anspruch nicht gerecht, auch wenn sie vermeintlich billigere Tarife anbieten. Denn wie formulierte die Initiative der Baden* SW!SS REHA ist ein Verband von Rehabilitationskliniken in der Schweiz, der für seine Mitglieder verbindliche Qualitätskriterien definiert hat. Verschiedene Kantone stützen ihre Rehabilitationsplanungskriterien auf diese Vorgaben ab. Eine Rehabilitation beinhaltet auch ärztliche Leistungen, die Übergangspflege beispielsweise in der Regel nicht. AUTRES GROUPEMENTS ET INSTITUTIONS SW!SS REHA 318
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