z-logo
open-access-imgOpen Access
Patientensicherheit in der Physiotherapie
Author(s) -
Pia Fankhauser,
Vizepräsidentin Physioswiss
Publication year - 2015
Publication title -
schweizerische ärztezeitung
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 1424-4004
pISSN - 0036-7486
DOI - 10.4414/saez.2015.03948
Subject(s) - medicine
Die Suche nach dem Wort «Patientensicherheit» ergab im KVG interessanterweise keinen Treffer. Es liegt also an den Leistungserbringern, diese mittels Qualitäts sicherung zu garantieren. Die Aktionswoche der Stif tung Patientensicherheit Schweiz, in deren Stiftungs rat auch physioswiss, der Berufsverband der Schweizer Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, vertre ten ist, bietet Gelegenheit aufzuzeigen, welche Mass nahmen die Physiotherapie zur Sicherung der Patien tensicherheit ergreift. Gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. e des KVG gehören Physiothe rapeuten und Physiotherapeutinnen zu den «Personen, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin Leistungen erbringen». Der frühere Aus druck «medizinische Hilfsperson» ist mittlerweile ver schwunden. Aus Patientensicht gilt Art. 41 Abs. 1 KVG: «Die Versicherten können für die ambulante Behand lung unter den zugelassenen Leistungserbringern, die für die Behandlung ihrer Krankheit geeignet sind, frei wählen. Der Versicherer übernimmt die Kosten höchs tens nach dem Tarif, der am Wohn oder Arbeitsort der versicherten Person oder in deren Umgebung gilt.» physioswiss hat die Aufgabe, die Qualität der physio therapeutischen Leistungen zu fördern, aber auch zu fordern. Dieser Qualitätsanspruch bedingt ein gemein sames Verständnis der Gesundheitsberufe für das Mit einander in der medizinischen Versorgung und für die gemeinsame Aufgabe der Qualitätssicherung. Die Grundsätze sind in der Berufsordnung von physioswiss festgehalten. Bereits in der Vernehmlassung zum Ge sundheitsberufegesetz äusserte sich physioswiss wie folgt: «Der Schaffung eines nationalen Berufsregisters räumt physioswiss höchste Priorität ein! Für die Pa tientensicherheit wie auch für die interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen ist ein transparentes, jederzeit einsehbares Berufs register für die nichtuniversitären Gesundheits berufe unerlässlich. Mit der stetig steigenden Mobi lität der Akteure kann der Patientensicherheit und der interdisziplinären Zusammenarbeit nur Rech nung getragen werden, wenn schweizweit eine ver lässliche Datenbank der Leistungsträger im Gesund heitswesen zur Verfügung steht.»

The content you want is available to Zendy users.

Already have an account? Click here to sign in.
Having issues? You can contact us here
Accelerating Research

Address

John Eccles House
Robert Robinson Avenue,
Oxford Science Park, Oxford
OX4 4GP, United Kingdom