z-logo
open-access-imgOpen Access
Human Cloning? / Teil 1: Der ethische Status von Nukleustransferembryonen. Anmerkungen zum «therapeutischen Klonen»
Author(s) -
Christoph Rehmann-Sutter
Publication year - 2001
Publication title -
schweizerische ärztezeitung
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 1424-4004
pISSN - 0036-7486
DOI - 10.4414/saez.2001.08156
Subject(s) - philosophy , political science
Editores Medicorum Helveticorum Am Dienstag, 19. Dezember 2000, beschloss das britische Unterhaus mit 366 gegen 174 Stimmen klar, die Regeln des «Human Fertilisation and Embryology Act» von 1990 so zu lockern, dass die Forschung mit embryonalen Stammzellen möglich wird. Man darf nun die etwa 100 Zellen im Innern einer 5–6 Tage alten menschlichen Blastozyste entnehmen, um damit Therapien für Krankheiten zu entwickeln [1]. Wie seit Herbst 1998 bekannt ist [2], ist es möglich, diese pluripotenten Zellen zu kultivieren und sie mittels biochemischer Stimulation dazu zu bringen, sich in verschiedene Zelloder Gewebetypen auszudifferenzieren. Sie können also z.B. Kardiomyzeten, Muskelzellen, weisse Blutzellen oder Leberzellen bilden, die dann möglicherweise als Transplantate eingesetzt werden können. So hofft man z.B. auf eine Behandlung der Parkinsonschen Krankheit mittels gezüchteter Neuronen. Theoretisch ist es auch möglich, die Zellkulturen gentherapeutisch vorzubehandeln, um z.B. die Immunabstossung zu bekämpfen oder die Zellen zur Produktion einer therapeutischen Substanz (z.B. Insulin) zu befähigen. Die Türen zur regenerativen Medizin («médecine régénérative» [3]) wurden geöffnet. Die medizinischen Hoffnungen auf diese Technologie werden noch beträchtlich grösser, wenn man die Kombinierbarkeit der Stammzelltechnik mit dem Klonen durch Kerntransfer in Betracht zieht. Diese Technologie steht seit «Dolly» bei Säugetieren zur Verfügung und kann grundsätzlich auch beim Menschen angewendet werden. Laut der britischen Regierung wird das therapeutische Klonen vom geltenden Recht zugelassen, sofern der Embryo vor dem Alter von 14 Tagen getötet wird. Dieser Umstand war den abstimmenden Parlamentariern bekannt und wurde auch in der Öffentlichkeit klar dargestellt. Die Abstimmung um die Erlaubnis der Stammzellforschung wurde im Vorfeld als «clone vote» wahrgenommen [4]. Die Embryonen, die als Quelle von embryonalen Stammzellen verwendet werden, können aus der Fusion einer Körperzelle der Patientin oder des Patienten selbst mit einer entkernten Eizelle von einer Spenderin entstehen. Der medizinische Vorteil liegt auf der Hand: die gezüchteten Gewebe oder Zellen stammen genetisch vom «Selbst» und werden (theoretisch) keine Abstossungsreaktionen hervorrufen. Der Embryo, der aus der Körperzelle und der entkernten Eizelle entstanden ist, erscheint dann sozusagen als eine externe Wachstumsmöglichkeit für den Körper des leidenden Menschen, um gesundes Ersatzgewebe für sich selbst herzustellen. Dieser Artikel befasst sich mit den ethischen Problemen, die mit dem Projekt des «therapeutischen Klonens» aufgeworfen sind. Er versteht sich als Diskussionsbeitrag, nicht als abschliessende Bewertung. Von den verschiedenen berührten Fragen greife ich eine heraus, die mir besonders interessant scheint, weil sie mit dem therapeutischen Klonen spezifisch verbunden ist, insofern also «neu» ist. Es ist die Frage, ob Nukleustransferembryonen gegenüber den Embryonen aus Befruchtung einen Sonderstatus einnehmen. Weitere mit dem therapeutischen Klonen zusammenhängende Fragen werden in Teil 2 der Serie behandelt.

The content you want is available to Zendy users.

Already have an account? Click here to sign in.
Having issues? You can contact us here
Accelerating Research

Address

John Eccles House
Robert Robinson Avenue,
Oxford Science Park, Oxford
OX4 4GP, United Kingdom