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GHB ist out oder: moderne Partydrogen im Notfall
Author(s) -
D Schröpfer,
S Gasser
Publication year - 2012
Publication title -
forum médical suisse ‒ swiss medical forum
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 1661-6146
pISSN - 1661-6138
DOI - 10.4414/fms.2012.07760
Subject(s) - philosophy
Im Februar 2011 wurde uns ein 31-jähriger männlicher Patient, welchen Passanten auf einem Ackerland liegend aufgefunden hatten, notfallmässig mit der Ambulanz zugewiesen. Zum Ereignishergang konnte niemand befragt werden. Die Liegedauer war unklar. Beim Eintreffen im Spital war der Patient in kardiopulmonal stabilem Zustand (Blutdruck 125/85 mm Hg, Puls 72/min), der Blutzucker betrug 5,4 mmol/l, die periphere Sauerstoffsättigung 99% bei Raumluft, er war hypotherm (35,4 °C im Ohr gemessen) mit trägen Lichtreaktionen beidseits, einem verminderten GCS von 8 (Norm 15 Punkte) und wies keinen Foetor aethylicus auf. Die weiteren internistischen und neurologischen Untersuchungen waren unauffällig. Laborchemisch fanden sich eine erhöhte CPK von 832 U/l (Referenzwert <195 U/l), diskret erhöhte CK-MB von 41 U/l (Referenzwert <25 U/l) und eine ASAT von 42 U/l (Referenzwert <37 U/l). Die restlichen Laborwerte inklusive Troponin T, Hämatologie und INR waren unauffällig. Aufgrund des unklaren neurologischen Zustandsbildes sollte eine Computertomographie des Schädels durchgeführt werden. Kurz vor der Untersuchung klarte der Patient auf und war wieder voll orientiert zu Ort und Zeit, nicht jedoch zum Ereignis. Der Patient verneinte Emesis oder stattgehabten Vomitus. Er wurde zur Flüssigkeitssubstitution und neurologischen Überwachung aufgenommen. Beim Entkleiden des Patienten fiel ein kleiner weisser Sack aus seinen Socken. Der Patient berichtete später stolz, dass dies etwas «Neues» sei, das ihm nicht nachgewiesen werden könne. Er kenne sich seit Jahren in der «Szene» aus. Er gab zu, regelmässig Benzodiazepine wie Midazolam zu konsumieren. Es seien sogar verschiedene Verfahren wegen Konsums verbotener Substanzen bei ihm hängig. Das «Neue» habe er sich in Deutschland bestellt, da es in der Schweiz verboten sei. Mit dem Einverständnis des Patienten wurde das weisse Pulver und sein Urin asserviert und am Folgetag dem Universitätsspital Zürich zur Analyse gebracht. Mittels «liquid chromatography-mass spectrometry» [1, 2] konnte im Urin ein deutlich erhöhter Methylendioxypyrovaleron-Spiegel (MDPV) nachgewiesen werden. Zudem fanden sich ebenfalls Benzodiazepinabbauprodukte.

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