Vorteilsverbot bzw. Integritäts- und Transparenzgebot für den Vertrieb von Arzneimitteln der Traditionellen Chinesischen Medizin
Author(s) -
Juana Vasella
Publication year - 2017
Publication title -
sui generis
Language(s) - German
Resource type - Journals
ISSN - 2297-105X
DOI - 10.21257/sg.49
Subject(s) - gynecology , philosophy , humanities , political science , medicine
Die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) ist in der Schweiz verbreitet und beliebt. Umso mehr verwundert die Tatsache, dass bloss wenige (spezial-)gesetzliche Regelungen fur Alternativmedizin bestehen und sich die Juristen nur vereinzelt mit dieser besonderen Art von asiatischen Arzneimitteln beschaftigen. Soweit ersichtlich, hat sich hierzulande bislang weder die Rechtsprechung noch die Lehre mit der Frage auseinandergesetzt, ob und inwieweit das Gewahren und Annehmen von geldwerten Vorteilen im TCM-Bereich untersagt ist und bestraft werden kann. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, eine Diskussion uber die Anwendbarkeit des heilmittelrechtlichen Vorteilsverbotes bzw. des Integritats- und Transparenzgebots auf den Vertrieb von TCM-Arzneimitteln anzustossen.
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