NEUE PROBLEME UM DEN TODESBEGRIFF İM STRAFRECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Author(s) -
LÜTTGER Hans
Publication year - 1971
Publication title -
ankara üniversitesi hukuk fakültesi dergisi
Language(s) - German
Resource type - Journals
ISSN - 1301-1308
DOI - 10.1501/hukfak_0000001070
Subject(s) - political science , humanities , philosophy
Die drei Zâsuren, die den strafreehtlichen Lebensschuıtz abgrenzen, haben in der deutschen Rechtswissenschaft lange Zeit hindurch das Bild einer beschaulichen Ruhe geboten. in wenigen Jahren hat sich dies drastisoh geândert: Bei der Frage nach dem Be ginn des strafreehtlichen Labenssehutzes hat die biologisehe Station der Nidation in der Rechtslehre zunehmend diejenige der Befruchtung verdrângt, die ein Jahrhundert lang unangefochten den Beginn des Leibesfruchtstadiuıns und damit die Anfangszasur der Strafbarkeit wegen Abtreibung bezeichnet hat. An der Grenze zwisehen Leibesfruchtcharakter und Menschqualitaıt hat 'der ConterganProzess eine Fulle von Rechtsfragen auf geworfen, die generationenlang unproblematisoh erschienen sind, nun aber dazu zvvingen, die Abschichtung des Strafschutzes vor und nach der Zâsur «Beginn der Gebunt» dogmatiseh ıklarer herauszuarbeiten. Und auch das Ende des strafreehtlichen Lebensschutzes, der Tod, ist zu einem jurijstisehen Problem par excellence geworden. Dde Zeit, in der auch renommierte Lehrbücher des Strafrechts sich auf den lapidaren Satz besehranken konnten «Die Menschqualitât endet mit dem Töde», ist vorbei. Denn des, was wir reohtlich unter «Tod» zu verstehen haben, ist nicht mehr selbstverstândlich. Darum geht es im folgenden. Auch hier wird sich —ebenso wie bei den anderen Zâsuren im strafreehtlichen Lebensschutz— die enge
Accelerating Research
Robert Robinson Avenue,
Oxford Science Park, Oxford
OX4 4GP, United Kingdom
Address
John Eccles HouseRobert Robinson Avenue,
Oxford Science Park, Oxford
OX4 4GP, United Kingdom