ORGANTRANSPLANTATİON ALS PRİVATRECHTLİCHES PROBLEM
Author(s) -
AYİTER Nurşin
Publication year - 1975
Publication title -
ankara üniversitesi hukuk fakültesi dergisi
Language(s) - German
Resource type - Journals
ISSN - 1301-1308
DOI - 10.1501/hukfak_0000000934
Subject(s) - computer science
Unter dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ist jene Befugnis des Rechtssubjektes gemeint, den Inhalt seiner vertraglichen Bindungen nach Belieben zu gestalten. Dieses Prinzip, das eine der tragenden Sâulen unserer liberalen Rechtsordnung ist, hat seinen gesetzlichen Ausdruck im Art. 19 des Obligationenrechts gefunden. Vertragsfreiheit kann aber keine absolute Geltung haben und muss in vielen Beziehungen begrenzt werden. Diese Schranken öder Grenzen der Vertragsfreiheit sind wiederum gesetzliche Gebote und Verbote, Sittlichkeit und Persönlichkeitsrechte. Der Wille hat bei der Gestaltung vertraglicher Bindungen grundsâtzlich Prioritât, so dass die Regelung einzelner Schuldverhâaltnisse hauptsâchlich dispositiver und ergânzender Natur ist. Nur wenn die Person mit ihrer Willensâusserung die oben kurz genannten bestimmten Gren zen der Vertragsfreiheit überschreitet, hat ihr Wille keine Geltung, d.h. dieser Wille ist nicht imstande, die gewolle Anderung in der Rechtssphâre hervorzurufen. So begegnet ihm die Sanktion der Nichtigkeit öder Ungültigkeit. Die Nichtigkeit ist im Wesen und Kem des geâusserten Willens und hindert ihn, rechtlich beachtet
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