Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Author(s) -
Michael Löhr
Publication year - 2016
Publication title -
kompass onkologie
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 2296-5386
pISSN - 2296-5416
DOI - 10.1159/000443383
Subject(s) - philosophy
das Extrablatt ist fertig. Wir haben etwas länger gebraucht. Das liegt nicht daran, dass wir wenig gearbeitet haben. Im Gegenteil. In den vergangenen Monaten haben wir uns intensiv und kritisch mit den Themen ADHS, hierzu fand am 20.11.13 eine gemeinsame Tagung mit der DGSP und dem LVR mit 250 Teilnehmern statt, der Vorbereitung der Mitgliederversammlung im Mai kommenden Jahres mit dem Schwerpunktthema „Forensik – Teil der Gemeindepsychiatrie?“, sowie natürlich mit den aktuellen Themen PEPP, dem geplanten neuen WTG, Perspektiven der Eingliederungshilfe (siehe letzte Ausgabe), Erfahrungen mit EX-IN und dem Thema Zwang und Gewalt, beschäftigt. Mit dem neuen Extrablatt haben wir uns ein wenig schwer getan. Dies liegt daran, dass die Federführung bisher durch Dr. Norbert Schalast wahrgenommen wurde und er diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen möchte und kann. Ihm sei an dieser Stelle ausdrücklich ein großer Dank ausgesprochen. Er hat über ein Jahrzehnt das Extrablatt maßgeblich gestaltet und immer wieder unermüdlich für neue Texte gesorgt. Jetzt müssen wir es machen und merken, welch schweres „Erbe“ er uns hinterlassen hat und wie viel tatsächliche Arbeit sich hinter jeder Extrablatt Ausgabe verbirgt. Zum Abschluss möchte ich noch einmal betonen, dass unsere Vorstandssitzungen offen sind und jeder herzlich eingeladen ist, mit zu arbeiten, näheres siehe RGSPWebseite www.rgsp.de Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern eine gute Zeit. Herzliche Grüße Stefan Corda-Zitzen Einleitung Die Entwicklung eines neuen Vergütungssystems, das einerseits leistungstransparent sein soll und andererseits die Tagesaufwände abbildet, schien auch in der Psychiatrischen Pflege ein gangbarer Weg zu sein. So wird die Entwicklung des neuen Entgeltsystems wie folgt beschrieben: Es „[...] ist ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten einzuführen. Dabei ist zu prüfen, ob für bestimmte Leistungsbereiche andere Abrechnungseinheiten eingeführt werden können. Ebenso ist zu prüfen, inwieweit auch die im Krankenhaus ambulant zu erbringenden Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen nach § 118 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einbezogen werden können. Das Vergütungssystem hat den unterschiedlichen Aufwand der Behandlung bestimmter, medizinisch unterscheidbarer Patientengruppen abzubilden; sein Differenzierungsgrad soll praktikabel sein. Die Bewertungsrelationen sind als Relativgewichte zu definieren.“ (§ 17d Absatz 1 KHG). Die Definition der Entgelte und ihre Bewertungsrelationen sind bundeseinheitlich festzulegen. Die Idee, dass ein Finanzierungsystem Leistungsgerechtigkeit schafft, gleiches Geld für gleiche Leistung ob in Bayern oder Schleswig-Holstein, wurde durch die Bundesfachvereinigung leitender Pflegefachpersonen als positiv wahrgenommen. Dieser bisherigen Finanzierung, die unter anderem vom Verhandlungsgeschick der Krankenhausleitungen und dem Klinikstandort (Bundesland) abhängig ist, wohnt kein leistungsgerechtes Moment inne. Als weiteren positiven Aspekt wurde die gesetzliche Möglichkeit zur Finanzierungseinbindung der psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) zu einem Gesamtfinanzierungssystem aus stationärer und ambulanter Leistung gesehen. Der §17d des KHG enthält alle diese Möglichkeiten. Daher war die Hoffnung berechtigt, ein neues Finanzierungssystem zu bekommen, das einerseits Leistungsgerechtigkeit schafft und den tagesbezogenen Aufwand abbildet sowie ein Gesamtbudget für PIAund stationäre Leistungen schafft. In einem solchen System liegt die Vermutung nahe, dass auch psychiatrische Pflegeleistung adäquat dargestellt und über diese Abbildung finanziert wird.
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