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Briefe an die Herausgeber
Author(s) -
E. Wilmes,
Stellungnahme von E. Wilmes
Publication year - 1999
Publication title -
transfusion medicine and hemotherapy
Language(s) - German
Resource type - Journals
SCImago Journal Rank - 0.971
H-Index - 39
eISSN - 1660-3818
pISSN - 1660-3796
DOI - 10.1159/000053475
Subject(s) - medicine , die (integrated circuit) , intensive care medicine , materials science , nanotechnology
Sofern die Gabe von Wachstumsfaktoren ausschließlich unter Aufsicht eines Arztes zu erfolgen hat (4.5), wird die Möglichkeit einer ambulanten Mobilisierung deutlich eingeschränkt. Bei Spendern ist ein solch stringentes Vorgehen zu diskutieren, bei Patienten hingegen würde die durch die Einführung der Stammzellapherese gewonnene Freizügigkeit vermindert werden. In vielen Fällen müßte eine Hospitalisierung erfolgen, da die Behandlung und assoziierte Verfahren laut den Empfehlungen der «Konzertierten Aktion Stammzelltransplantation» auf eine maximale Distanz von 50 km beschränkt werden soll. Es ist uns unklar, warum die Eignung zur Gabe von Wachstumsfaktoren durch den für die Zytapherese zuständigen Arzt festgestellt werden soll (5.1.3.1). In vielen Zentren erhalten sowohl Patienten als auch Spender Heparin als zusätzliches Antikoagulans (5.1.3.3). Wegen der Möglichkeit einer HIT sollte daher eine Blutbildkontrolle nicht nur zu den angegebenen Zeitpunkten, sondern zusätzlich auch etwa 5 Tage nach der letzten Heparin-Exposition empfohlen werden. Es ist bekannt, daß der Parameter «Differentialverteilung» extremer methodenspezifischer Variabilität unterliegt. Er sollte daher, sofern nicht eine Referenzmethode benannt wird, nicht als vermeintliches Instrument zur Qualitätssicherung eingesetzt werden (6.2). Die Empfehlung, für die durchflußzytometrische Qualitätssicherung des Präparates «zwei Antikörper» einzusetzen, ist so nicht akzeptabel. Es existieren hier zu viele Interpretationsmöglichkeiten wie z.B.: Sind verschiedene Antikörper gemeint? Erstens ein pan-CD45-Antikörper und zweitens ein CD34-Antikörper. Oder sind als verschiedene Antikörper gemeint: Erstens ein FITC-gekoppelter Klasse-III-CD34-Antikörper und zweitens ein PE-gekoppelter Klasse-III-CD34Antikörper? Oder wird darunter erstens ein PE-gekoppelter Klasse-III-CD34-Antikörper (Klon 8G12) und zweitens ein PE-gekoppelter Klasse-II-CD34-Antikörper verstanden? Die empfohlene Abtrennung von Thrombozyten aus dem Präparat durch «Differentialzentrifugation» sollte nur dann durchgeführt werden, wenn dies explizit in den Arbeitsanleitungen der Gerätehersteller für die CD34-Anreicherung oder T-Zellbzw. Tumorzelldepletion so verlangt wird (6.3). Wegen der relativ ähnlichen Dichte von Thrombozyten und Stammzellen und der sich daraus ergebenden gemeinsamen Anreicherung durch die Zentrifugation besteht hier ansonsten das unnötige Risiko einer Reduktion der Stammund Progenitorzellen. Welche wissenschaftlich fundierten Daten zum Engraftment als «ultimative Qualitätskontrolle», die eine ZwischenlageZu: Durchführung präparativer zellulärer Hämapheresen zur Gewinnung von Blutbestandteilkonzentraten. I. Empfehlungen zur Blutstammzellapherese der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI): Infusionsther Transfusionsmed 1998;25:325–335.

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