
Den Flüssen mehr Raum geben – Umsetzungsrestriktionen in Recht und Praxis
Author(s) -
Thomas Hartmann
Publication year - 2011
Publication title -
raumforschung und raumordnung
Language(s) - German
Resource type - Journals
eISSN - 1869-4179
pISSN - 0034-0111
DOI - 10.1007/s13147-011-0091-5
Subject(s) - technocracy , spatial planning , flood control , flood myth , legislator , public administration , environmental planning , political science , corporate governance , german , environmental resource management , business , law , legislation , geography , management , politics , economics , archaeology
Zusammenfassung In den Jahren 1996, 2005 und zuletzt 2010 traten wichtige Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes in Kraft. Diese hatten jeweils zum Ziel, das wasserwirtschaftliche Planungsinstrumentarium zu stärken, um den Flüssen mehr Raum zu geben. Doch wie wirken diese rechtlichen Änderungen in der Praxis? Der vorliegende Beitrag untersucht dies mit Hilfe einer Politikfeldanalyse am Beispiel der Hochwasserkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Konzeption wurde erstmals 2003 mit dem Zielhorizont 2010 aufgestellt. Zwei Zeiträume werden betrachtet: vor und nach dem Inkrafttreten des Hochwasserschutzgesetzes 2005. Es wird gezeigt, dass die rechtlichen Änderungen nicht auf die Umsetzungsrestriktionen der Praxis antworten. Die Schwierigkeiten in der Praxis bestehen in erster Linie in den Bereichen, in denen andere Akteure als die Wasserwirtschaft – also etwa die Raumordnung, die Bauleitplanung oder Bodeneigentümer – eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der wasserwirtschaftlichen Ziele einnehmen. Der Gesetzgeber folgt bei der Realisierung des räumlichen Hochwasserschutzes (Raum für die Flüsse) einem Kontrollparadigma: Es wird stets versucht, die Instrumente der Wasserwirtschaft zu stärken. Die tatsächlichen Praxisprobleme erfordern jedoch Instrumente, die integrative Planungsprozesse ermöglichen, um Konflikte mit räumlichem Hochwasserschutz zu begegnen und auf ein Umdenken in der Wasserwirtschaft hinzuwirken – von einer kontrollierenden zu einer integrativen Form von Governance . Integrativ bedeutet hier die frühzeitige und aktive Einbindung relevanter Stakeholder in die Planungsprozesse.