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CE‐Kennzeichnung für Porenbetonsteine nach DIN EN 771‐4
MauerwerkPeer ReviewedFlassenberg Georg2006Journals
Zur europäischen Porenbetonsteinnorm liegt die deutsche Fassung DIN EN 771‐4: Festlegungen für Mauersteine – Teil 4: Porenbetonsteine als Ausgabe Mai 2005 vor. Nach dieser Norm hergestellte Bauprodukte aus Porenbeton, die aus EU‐Mitgliedsstaaten grenzüberschreitend gehandelt und in Verkehr gebracht werden, sind mit einem CE‐Kennzeichen zu versehen, anhand dessen die Leistungskennwerte der Porenbeton‐Produkte erkennbar sind. Dabei darf das CE‐Zeichen jedoch nicht mit einem Qualitätszeichen verwechselt werden. Mit der CE‐Kennzeichnung dokumentiert der Hersteller lediglich die Konformität zum harmonisierten Teil der europäischen Mauersteinnorm EN 771‐4.

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