Franz Wieacker, Römische Rechtsgeschichte, 2. Abschnitt Die Jurisprudenz vom frühen Prinzipat bis zum Ausgang der Antike im weströmischen Reich und die oströmische Rechtswissenschaft bis zur justinianischen Gesetzgebung. Ein Fragment, aus dem Nachlaß von Franz Wieacker hg. v. J.G. Wolf, mit einer Bibliographie von U. Manthe, unter Mitarbeit von M. Bolten
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