Der Vorsitzende kann nach Bekanntwerden der Verhinderung eines Spruchkörpermitglieds einen Vertretungsfall feststellen auch wenn die Verhinderung innerhalb der Dreiwochenfrist des § 229 Abs. 1 StPO enden kann: BGH, Beschluss v. 5. 9. 2018 – 2 StR 421/17
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