Keine Übertragbarkeit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung auf Untreue; grundsätzliche Bedenken gegen die Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit den für das System des Strafzumessungsrechts essentiellen Grundsätzen: BGH, Beschluss v. 14. März 2018 – 2 StR 416/16
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