Unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen als mitbestrafte Vortaten einer Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung. Aufgabe der seitherigen Rechtsprechung: BGH, Urteil v. 13. 7. 2017 – 1 StR 536/17 – zur Veröffentlichung bestimmt
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