Besteht ein Exklusivitätsverhältnis von Betrug und anschließendem Computerbetrug?: Oder: Zum neuen (Irr-)Weg einer Gesamtbetrachtungslehre bei der betrugsäquivalenten Auslegung des Computerbetrugs – zugleich eine Anmerkung zu BGH 2 StR 15/15 – in diesem Heft Seite 342
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